Häufig gestellte Fragen Studentenstipendium

In besonderen Umständen qualifizieren sich Studenten für ein Stipendium. Wir haben Ihnen hier ein paar Informationen zur Anmeldung zusammengetragen.

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Wird Don Quijote durch CSN subventioniert?

Natürlich, das wird es! Don Quijote ist stolz darauf, ein Sprachzentrum zu sein mit einer der höchsten Anzahl an subventionierten Studenten. Sich für Stipendien und Kredite anzumelden ist leicht: Sie können CSN anrufen und nach den benötigten Formularen per E-Mail fragen. Die Nummer lautet: 0771-276 000. Eines dieser Formulare (5509W) ist eine Reservierungskonfirmation die wir Ihnen zusenden, sobald wie wir Ihre Registrierung bestätigt haben (durch eine Anzahlung von nur 250Euros). 

CSN benötigt normallerweise drei Wochen, beginnend mit Eingang der Bewerbung, um Ihre Bewerbung zu bearbeiten. Deshalb sollten Sie sich mindestens fünf Wochen vor Beginn des Kurses bewerben. Dadurch können Sie das Geld bereits zwei Wochen vor Beginn des Kurses auf Ihrem Konto haben (das ist der Zeitrahmen in dem Sie den Rest der Kursgebühr bezahlen müssen).

Kann ich mich für „Bildungsurlaub“ bewerben? (Gilt nur für deutsche Studenten)

Natürlich, das können Sie. All unsere Don Quijote Schulen in Spanien und die meisten in Lateinamerika sind durch die deutsche Regierung in bestimmten Staaten anerkannt und qualifizieren sich für das „Bildungsurlaub“ Stipendium, auch wenn das nicht für Partnerschulen zutreffen kann.

Unsere Spanischkurse werden von den folgenden Bundesländern anerkannt: Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin, Niedersachsen und Hessen.

In Spanien müssen Sie einen Don Quijote Intensivkurs mit 30 Stunden Gruppenunterricht pro Woche buchen. In Lateinamerika müssen Sie einen Gruppenkurs von 25 Stunden pro Woche buchen und zusätzlich 5 Stunden Privatunterricht pro Woche. In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen müssen Studenten zusätzliche Klassen belegen, um die Voraussetzungen zu erfüllen.

Jedes Bundesland hat sein eigenes Bildungsurlaubsgesetz, weswegen der Antrag auf Anerkennung in einigen Bundesländern per Einzelverfahren ist und in anderen Fällen mindestens 3 Monate vor dem geplanten Kursbeginn.

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